Gemeinsam mit Ihnen oder Ihrem Mieter besichtige ich die Immobilie; dazu benötige ich Zugang zu allen Räumlichkeiten (einschließlich Keller und Dach) und zum gesamten Grundstück.
Übergabe der Objektunterlagen: Ich erhalte Ihre im Sachverständigenvertrag angeforderten Objektunterlagen (z.B. Pläne und Mietverträge), soweit Ihnen diese vorliegen; sollten Sie nicht alle Unterlagen haben, kann ich mir diese gegen Aufwandserstattung mittels Ihrer Vollmacht bei den Behörden beschaffen.